Auf ein an dem hiesigen Einwohnern P. Panzer und H. A. Tosetti eingegebenes Gesuch um Überlassung resp. Bebauung des sogenannten Hammthorplatzes bemerkte Gemeinderath, daß Gesuchsteller über die Art und Weise der beabsichtigten Bebauung sich näher auszusprechen hätten, die Servitutberechtigten aber gleichzeitig darüber zu vernehmen seien, ob und unter welchen Umständen sie auf das Recht des Durchganges zu verzichten sich anheischig machen wollen.
actum ut supra