Mit dem Antrage der Wohlthätigkeits-Commission vom 25. des Monats, dafür gerichtet, daß die beiden derselben zugehörigen Häuser C. No 60 und C. No 104 öffentlich verkauft, und die Kaufgelder hypothekarisch angelegt werden mögen, erklärte
[Nächste Seite] sich der Stadtrath vollkommen einverstanden, indem dadurch der Armen-Verwaltung unzweifelhafteine größere Einnahme als die bisherigen gewährt wurde.Actum utsupra