Das Verzeichnis über die Gewerbfähigkeit derjenigen ihren litischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei, welche einen Hausirhandel oder Commissionsgeschäft für andre Handlungen betreiben, wurde dem Stadtrathe heute für das Jahre 1846 vorgelegtl, welcher dasselbe begutachtete und vollzog.
Actum utsupra