Band 47: Eintrag vom  22. November 1845 (Nr. 247 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht des Gutachtens, welches der Advocat-Anwalt Cramerzu Düsseldorf wegen der Forderung der Gemeinde Holzheim an die hiesige in Betreff des dortigen Kirchenbaues abgegeben hat, äußerte der Stadtrath, daß bei der Wichtigkeit der Sache darüber auch noch das Gutachten eines Coelner Rechtsgelehrten eingegangen werden mögen.

Actum utsupra