Das Schreibens des hiesigen Landwehr-Bataillons-Commando, durch welches die Anfrage gestellt wird, ob die Gemeinde geneigt sei, dem mit dem 1. October courant beim Stamme eintreffenden Veteranen-Unteroffizier den auch für die Stamm-Unteroffiziere üblichen Servis-Zuschuß aus der Stadt-Casse zu bewilligen, wurde heute dem Stadtrath zur Äußerung vorgelegt.
Seitens des Stadtrathes wurde darauf bemerkt, daß er Anstand nehme, diesen Zuschuß zu bewilligen, nicht allein, weil für die Stadt dadurch eine vermehrte Ausgabe entstehen werde, sondern hauptsächlich darum, weil seiner unvergreiflichen Meinung nach, jener Unteroffizier, zumal wenn er Familie habe, mit dem ihm zugewiesenen monatlichen Gehalte von 3 Thalern 25 Silbergroschen an den hiesigen Orten, wobei die Lebensmittel theuer, und Verdienst zu Winterzeit selten ist, nicht wohl sein Bestehen finden werde. Der Stadtrath glaubt daher, daß die Existenz des betreffenden Unteroffiziers mehr geborgen sein dürfte, wenn demselben der Aufenthalt in einer kleinen Stadt angewiesen werden
[Nächste Seite] könnte, wo die größere Wohlfeilheit der Lebensmittel der Familie zur wesentlichen Erleichterung gereiche.Actum utsupra