Band 47: Eintrag vom  31. Oktober 1845 (Nr. 258)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht des Antrages der Pächter der städtischen Mahlmühle am Oberthore vom 18. September courant Beschloß der Stadtrath, nachdem der Gegenstand in mehren Sitzungen erörtert, und durch eine besondere Commission untersucht worden war, daß den gedachten Pächtern außer der in §. 8. Verpachtungs-Protocolles vom 5. August 1844 festgestellten Entschädigung von 400 Thaler noch eine weitere Vergütung von 200 Thaler zugesichert werden könne, wenn dieselben die Einrichtung zur Verfertigung des sogenannten oberländischen Schwung und Vorschußmehles, mit allen dazu

[Nächste Seite] gehörigen Erfordernissen wie Zum Beispiel Beutelkasten und sonstigen Requisiten in der Art anbringen, und der Stadt nach Ablauf der Pachtjahre als vollständiges Eigenthum überlassen, wie solches in dem ihrer Vorstellung beigefügten Kosten Anschlage Lit. B. näher angegeben und spezifizirt ist. Der Stadtrath machte noch dabei die Bedingung, daß das Eisenwerk die nämliche Einrichtung erhalten müsse, wie jenes in der Linden'schen Mühle am Rheinthore, und daß die Zahlung der weiter zugesicherten 200 Thaler in der Art erfolgen solle, daß dieser Betrag am Ende des Jahres 1847 von der Stadt vergütet respective von den Pächtern am Pachtzinse abgezogen werde.

Der Bürgermeister wird autorisirt unter diesen Maaßgaben mit den Pächtern förmlichen Contract abzuschließen, und diesen demnach der genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung zu unterlegen.

Actum utsupra