Band 47: Eintrag vom  02. Dezember 1845 (Nr. 257 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In der heutigen Sitzung wurde der von dem Bürgermeister nach Maaßgabe der Regierungs-Ver- fügung vom 7. September 1837 I Seite II. No 9949 entworfene Gemeinde-Etat für das Jahr 1846 dem Stadtrathe vorgelegt, welche letztern denselben unter Begleitung der nachstehenden Erläuterungen demnach festgestellt hat.

Einnahmen. §. 1.

im Allgemeinen wird die Bemerkung vorrengeschickt, daß über die bei der Einnahme gegen jene von 1845 sich ergebenden Veränderungen auf den Belägen spezielle Aufklärung ertheilt ist, und zur Vermeidung von Wiederholungen, der Kürze selber, auf diese Erörterungen Bezug genommen wird.

Die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben sind in einer Durchschnitts-Berechnung der drei letzten Jahre verzeichnet, deren Resultate auf den Etat gebracht sind, wo nicht besondern Umstände ein Anderes erheischten.

§. 2.

Zu den Titeln I. und II. der Einnahme fand sich in Bezug auf die durch die Beläge gegebenen Erklärungen hiernach nichts zu bemerken.

[Nächste Seite] §. 3.

Die unbestimmte Einnahme von Patrimonial Vermögenbei Titel II. sind in denjenigen Beträgen zum Etat gebracht worden, welche sich muthmaßlich in der Wirklichkeit erwarten lassen, und dann später speziell bei der Rechnungslage nachgewiesen werden. Die Durchschnitts-Berechnung konnte dabei nicht ganz genau als Anhalt genommen werden, weil oft in einem Jahre zufällig mehr eingeht, als worauf gewöhnlich gerechnet werden kann.

§. 4.

An Communalsteuer sind (Titel V.) ungefähr die nämlichen Beträge wie pro 1845 aufgenommen. Die Beträge a. und b. werden wie bisher zu 15 % auf die Gewerbesteuer exclusive der Classe B., und der Rest auf die Grund- und Classensteuer ausschließlich der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern zu gleichen Prozentsätzen umgelegt.

Unter der Communalsteuer sind Lit. c. wie bisher 2000 Thaler zum Restaurationsbau Münsterkirche pro 1846 aufgenommen, wofür für Zinsen das aufgesprochenen Bau- Capitales (conf. Titel IV. Artikel 5 der Ausgabe) 520 Thaler 9 Silbergroschen 4 Pfennig, und für den nach nicht vollendeten Bau selbst 1479 Thaler 20 Silbergroschen 8 Pfennig bestimmt sind. Diese 2000 Thaler kommen wie bisher auf Grund - und Classensteuer exclusive der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern Umlage.

§. 5.

Titel VI. Artikel 2. Soweit sich vorhersehen läßt, wird der Bestand der Rechnung von 1845 sich etwa auf 300 Thaler stellen, welcher Berag sich demnach auf den Etat gebracht ist.

§. 6.

Titel VI. Artikel 10. Höhern Bestimmungen zufolge ist der Turn-Unterricht beim Progymnasium eingeführt worden, wofür von jedem Schüler eine Vergütung von 1Thaler Jährlich bezahlt wird. Die muthmaßliche Einnahme des Schulgeldes, welche bei der Rechnung durch spezielle Verzeichnisse nachgewiesen wird, ist demnach um den Betrag

[Nächste Seite] von 90 Thalern verstärkt worden. Ein gleicher Betrag ist als Remuneration für den Turnlehrer (Titel VII. Artikel 15. der Ausgabe) zum Etat gestellt.

Weiter fand sich bei der Einnahme nichts zu erinnern, und es wurde demnach der HauptBetrag derselben zur Summe von 35670 Thaler festgesetzt.

Ausgabe. §. 7.

Zu Titel I. waren keine Erinnerungen machen.

§. 8.

Titel II. Artikel 28. die Erhöhung des Gehaltes des Hallen- knechtes von 12 Thaler auf 18 Thaler gründet sich auf das die Belegen beigefügte Rescript von 22. August courent I. Seite II. A. No 9716.

§. 9.

Bei Titel II. und IV. ergaben sich keine Erinnerungen. Die Unterschiede bei den Zinsenzahlungen Titel IV. Artikel 2. 5. 6. und 7. sind auf den beigefügten Spezial-Verzeichnissen erläutert.

§. 10.

Titel V. Artikel 5. Für den Communal-Wegebau ist nach dem von Königlichen Regierung genehmigten Verwendungs-Plane, welcher den Belägen in Abschrift beiliegt, ein Betrag von 945 Thaler erforderlich, welcher demnach zum Etat gebracht ist.

§. 11.

Titel V. Artikel 8. Nach einem auß muthmaßlichen Überschlage wird die Unterhaltung der Promenaden eine Ausgabe von nur etwa 170 Thaler nöthig machen, da durch einen mit dem Promenaden Arbeiter geschlossenen Contract eine Ersparung eingeführt ist.

§. 12.

Titel V. Artikel 9. am Rheinufer bei Grimlinghausen ist die Fortsetzung eines Kribbwerkes erforderlich zu welchen Zwecke der Unterhaltungsfond auf 130 Thaler festgestellt worden.

§. 13.

Die Auslagen für die Erft (Titel V. Artikel 14.) für Reparaturen, Ausbaggerungen u. d. m., um den Canal in einem stets schiffbaren Zustande

[Nächste Seite] zu erhalten, werden muthmaßlich eine Summe von 1420 Thaler 15 Silbergroschen, deren Verwendung bei der Rechnungslage vorschriftsmäßig nachgewiesen werden wird. §. 14.

Titel V. Artikel 16. Auf den hiesigen städtischen Wiesen befindet sich eine ansehnliche Strecke, welche durch ihre vielen Vertiefungen und Unebenheiten nur einen sparsamen Gras-Aufwuchs zuläße und deshalb der Stadt nicht diejenige Einnahme gewährt, worauf zu rechnen ist, wenn das Terrain gehörig geschlichtet wäre. Nach einer besondern Verhandlung vom 22. November courant ist demnach vom Stadtrath beantragt worden, dem BürgermeisterAmte einen Betrag von 500 Thaler zur Disposition zu Stellen, und diese Schlichtung im Laufe des Winters vornehmen zu lassen wodurch zugleich der Vortheil erreicht sein wird, daß die arbeitende Classe in dieser verdienstlosen Zeit lohnende Beschäftigung erhält. Der Betrag von 500 Thaler ist sonach auf den städtischen Etat gebracht worden.

§. 15.

Titel VI. Artikel 1. 2. 3. Die Zuschüsse für die Armen- Casse und das Hospital sind auf die Königlich Hochlöblicher Regierung vorliegenden, vom Stadtrathe speziell geprüften Etats beider Anstalten, respective, was den Zuschuß ad 2. betrifft, auf die Regierungs-Verfügung vom 4. Januar courant I. Seite II. A. No 15328gegründet.

§. 16.

Titel VII.Artikel 7. Die Besoldung des Lehrers Berghoff am hiesigen Progymnasium , wie sie mit 460 Thaler hier auf den Etat aufgenommen ist, hat mittelst Rescriptes Königlicher Regierung vom 5. April 1845 I. Seite V. No 2130 die Genehmigung dieser Behörde erhal-I. Seite V. No 2130 die Genehmigung dieser Behörde erhal- ten .

§. 17

Titel VII. Artikel 12. Bei dem baufälligen Zustande der Gebäude des Progymnasium reichen die bisher ausgeworfenen 180 Thaler für Reparaturen und zugleich für Brand und Licht nicht hin. Es hat das Credit daher um Einiges verstärkt werden müssen,

[Nächste Seite] zumal auch der Turnplatz und die darauf befindlichen Utensilien einiger Unterhaltung bedürfen. Die Ausgaben werden rechnungsmäßig nachgewiesen werden. §. 18.

Titel VII. Artikel 15. und 16. Wegen der für den Turnlehrer ausgeworfenen Remuneration, welche sich übrigens nach der Zahl der Schüler excl. der Freischüler richtet, und wegen der Miethe des Turnplatzes wird auf die den Belägen beigefügten, von vorp. vom 25. April des Jahres Bezug genommen.

§. 19.

Titel VII. Artikel 22. da dem Hülfslehrer Fitzblech und der Freischule in dem Gebäude derselben wegen Mangel an Raum eine Wohnung nicht angewiesen werden kann, so ist die Mieth-Entschädigung von 15 Thaler auch pro 1846 hier für ihn aufgenommen worden.

§. 20.

Titel VII. Artikel 28. Mit der Summe von 350 Thaler für Anschaffungen und Reparaturen in den verschiedenen Elementarschulen ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht auszureichen. Der Stadtrath hat dafür den Betrag von 400 Thaler demnach zur Berechnung ausgeworfen. -

§. 21.

Titel VIII. Artikel 30. das neue Schulgebäude für die evangelische Schule kann erst gegen Ostern bezogen werden, weil es erst denn die nöthige Trockenheit erlangt. Bis dahin hat demnach die Pacht des bisherigen Gebäudes zu 60 Thaler erneuert werden müssen.

§. 22.

Titel VII. Artikel 31. das früher zu 200 Thaler für den Lehrer Richen gemiethetes Haus diente zugleich als Schullocal für die höhern Töchterschule, und als Wohnung für die Vorsteherin derselben, wofür diese 100 Thaler an die Stadt-Casse abgab, welche im vorigen Etat unter der Pacht der Gemeindehäuser /: Titel II. Artikel 6 der Einnahme :/ begriffen war. Die Vorsteherin der höhern Töchterschule hat sich vom 1. October courant an ein eigenes Haus gemiethet, wogegen die von

[Nächste Seite] derselben an die Stadt gezahlten Miethe / conf. Beleg No 7 :/ weggefallen ist. Für den Lehrer Richen hat demnach, zum Vortheil der Stadt-Casse eine kleinere Wohnung gepachtet werden können, welche nur eine Miethe von 67 Thaler 15 Silbergroschen bedingt §. 23.

Titel VIII. Artikel 1. Die mit geringen Einkünften dortirte Katholische Pfarrkirche wird nach dem vom Erzbischöflischen General-Vicariate festgesetzten Büdjet für das Jahr 1846 eines Zuschusses von 530 Thaler Preussischer Courant bedürfen. Es ist dabei also gegen 1845 eine Verminderung von 30 Thalern eingetreten.

§. 24.

Titel VIII. No 4. Zur Fortsetzung der Arbeiten von dem St.Quirinus-Münster sind hier mit Bezugnahme auf §. 4. der gegnwärtigen Verhandlung 1479 Thaler 20 Silbergroschen 8 Pfennig aufgenommen, welche der Kirchenbau-Commission zu vorschriftsmäßigen Verrechnung überwiesen werden.

§. 25.

Titel IX. Artikel 7. Aus den Erftschifffahrtsgebühren sollen, ein in den letzten Jahren 2000 Thalern zu successiver Amortisation der für die Schiffbarmachung des Canales und den Brücken und Dammbau aufgenommenen Capitalien verwendet werden.

Die Einnahme der Erftgebühren findet demnach folgende Bestimmung.

Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahme ist an Ertrag der Erftgebühren muthmaßlich aufgenommenen eine Summe von 6000 Thaler " — " — Es werden darauf nach den Vorschlägen des gegenwärtigen Etats ausgegeben: Thaler Silbergro. Pfennig a., Titel I. Artikel 10, Besoldung des Erft-Aufsehers 175 — " — " b., Titel I. Artikel 11. Hebegebühren des Empfängers 120 — " — " c., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien 2284 — 15 — " d., Titel V. Artikel 14. An Ausbaggerungen und sonstigen Arbeiten am Erft-Canale 1420 — 15 — " e., Titel IX. Artikel 7. Zu successiver Erstattung auf die zum Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien 2000 — " — " Summa wie oben 6000 — " — ".

[Nächste Seite] §. 26.

Titel IX. Artikel 8. und 9. Es werden hier wie pro 1845. wiederum 2000 Thaler zur Rückstellung auf die für den Bau der Rheydter-Straße, und die Einrichtungskosten des Hauptsteuer-Amtes aufgenommenen Capitalien in Vorschlag gebracht, indem der Stadtrath mit allmähliger Amortisation dieser Schuld in ähnlicher Art jährlich fortzufahren gedenkt.

§. 27.

Titel IX. Artikel 10. Für die Bestreitung kleiner Ausgaben werden 30 Thaler zur Disputition des Bürgermeisters, und für sonstige außergewöhnlichen Vorschlägen 828 Thaler 15 Silbergroschen 3 Pfennig zur Zahlung auf landräthliche Autorisation zum Etat gebracht

Demnach ist die Ausgabe übereinstimmend mit der Einnahme auf 35670 Thaler festgesetzt worden.

Actum utsupra