Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 291 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 19. October 1836 eine Revision und Regulirung des für die Benutzung des hiesigen Erft-Canales festgesetzten Gebühren-Tarifes von 5 zu 5 Jahren vorbehalten worden, und die zweite fünfjährigevorbehalten worden, und die zweite fünfjährige Frist mit dem 19. October courant ausläuft: so erlaubt sich der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte auszusprechen, daß der gedachte Tarif, welcher sich nach den bisherigen Erfahrungen als zweckmäßig bewährt hat, auch für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden möge.

Actum utsupra