Eingesehen der Vorschlag der hiesigen SchulCommission vom 8. courant erklärt sich der Stadtrath damit einverstanden, daß den Schülern des hiesigen Progymnasium:
Leopold Korten, Wilhelm-Hubert Wingerath, Joseph Thomas, Thedor Kemmerich, Joseph Zeck, Joseph Rudisch, F. Kuntze, Wilhelm Gustav Hülstrung, und Ernst von Schwedler,
welche Söhne dürftiger Eltern sind, die Befreiung des Schulgeldes für das laufende Semester zugestanden wurde, den drei letztern jedoch unter der Maaßgabe, daß diese Begünstigung für die Folge unbedingt wegfalle, wenn sie für das nächste Semester kein ganz genügendes Zeugniß erwerben.
Daß den Schülern A. Leuchten und Herrmann Klein die erbetene Befreiung vom Schulgelde versagt wurde, da ihre Censuren unbefriedigend erscheinen, kann der Stadtrath nur gutheißen.
Actum utsupra
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