Band 47: Eintrag vom  20. Mai 1846 (Nr. 311)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath genehmigt, daß den Geschwistern Josten die durch den Tod ihrer Mutter der Wittwe Josten erledigte Stelle als Aufwär- terin im Rathhause gegen die damit verbun- dene etatsmäßige Besoldung von 80 Thaler auf Kündigung übertragen werde.

Actum utsupra