Auf den Vorschlag einer Wohllöblichen Schulcommißion vom 17. October die Schüler WilhelmHubert Wingerath Joseph Zeck Leopold Korten Theodor Kemmerich Grubenbecher F. Kuntze A. Leuchten Joseph Rudisch von dem Schulgeld in dem Progimnasium für das laufende Semester zu befreien beschließt der Stadtrath in Erwägung der befriedegenden Zeugniße, welche die Knaben von ihren Lehrern erhalten, sämtlichen im Antrage genannten Schüler dieses Revisiiion? zu bewilligen, jedoch den Ältern und Schülern zu bemerken, daß für die Zukunft nur die besten Schüler von diesem Vortheile genießen könnten, so daß Schüler, welche in einem Jahre kein
[Nächste Seite] Klasse Durcharbeiten, auf keinen Fall dieser Berücksichtigung theilhaft werden können.