Band 47: Eintrag vom  30. November 1846 (Nr. 392)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf das Angesinnen des zum Progymnasium als Director berufenen Lehrers Schraut, und in Folge eines Schreibens des Wohllöblichen hiesigen Schulvorstandes vom 17. November courant bei seiner Pensionirung seine frühern Dienstjahre, nämlich vom Jahre 1835 mit in Anrechnung zu bringen, beschloß der Stadtrath: auf die Bedingung einzugehen. Im Falle einer Pensionierung seine Rechte so seyen, als sei derselbe im Staatsdienste geblieben, so daß seine Dienstjahre vom Jahre 1835 anfangen.