Schiffbarmachung des Nordcanales betreffend.
Nachdem die Versammlung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 17. April courant I. Seite III. N° 2405, die Schiffbarmachung des des Nord-Canales betreffend, dem Stadtrathe in heutiger Sitzung zur Erklärung vorgelegt wurden, fand derselbe sich bewogen, zu gründlicher Erörterung dieser für die hiesige Stadt so sehr wichtigen Angelegenheit eine besondre Commission, unter dem Vorsitze des Bürgermeisters, zunächst zu erwählen. Die Wahl ist auf die Mitglieder Johan Baptist Ibels, Adolph Linden, Jacob LeHann, Adam Hesemann, Heinrich Thywissen und Peter Reinartz gefallen.
Actum ut supra
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Typ | Gewässer |
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