Band 47: Eintrag vom  21. Juni 1844 (Nr. 99 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

daß die nach vorstehender Verhandlung zu Kreisdeputirten respective zu Stellvertretern gewählten Personen nach Vorschrift der Allerhöchsten Verord- nungen vom 5. April 1836 und 26. März 1839 seit länger als fünf Jahren Hausbesitzer in hiesiger Stadt sind, wird hierdurch nachträglich bescheinigt