Dem Stadtrathe wurde heute ein von dem Baumeister Thomas angefertigter, 126 Thl 3 Silbergroschen 8 Pfennige betragender Kosten-Anschlag über die Anlage eines hölzernen Ganges durch den Revisionsschuppen nach dem Lagerhause des hiesigen Haupt- steueramtes mit dem Bemerken vorgelegt, daß die Ausführung dieser Arbeit darum bezweckt werde, weil der Revisionsschuppen nicht gedielt sei, und die dem Lagerhause zu zuführende Waare durch das Fortschieben auf gewöhnlichen Erdboden dem Schmutze und Beschädigungen mehr oder weniger ausgesetzt sei.
Bei Prüfung dieses Anschlages erklärte der Stadtrath, daß allerdings eine Vorrichtung nöthig erscheine, um jenem Übelstande vorzubeugen, daß es aber der größere Dauerhaftigkeit wegen zu wünschen sei, daß der Gang statt mit Holz mit Niedermendiger [eingefügt: Stein] Platten deren Stärke nicht unter drei Zoll sein möge, belegt werde.
Der Stadtrath autorisirte demnach den Bürgermeister, den Anschlag auf eine Belegung des Ganges mit Niedermendiger Steinplatten aufnehmen, und die Arbeit, wenn dieselbe nicht über 150 Thl bis 180 Thl zu stehen komme, mit höherer Genehmigung ausführen zu lassen.
Actum ut supra