Eintrag 15512. Oktober 1844Nach Einsicht des Schreibens des Königlichen Wohllöblichen
Haupt-Steuer-Amtes hierselbst vom 17. September courant N° 2673, und
in Bezugnahme auf seine von der Königlichen Regierung zu Düh-
seldorf bereits genehmigte Beschließung vom 15. August dieses Jahresnahm der Stadtrath
von Neuhs heute den Antrag, daß die
bisher von der Steuerbehörde besorgte Verwaltung der
hiesigen Waaren-Niederlage, in Berücksichtigung der seiner
zeit deshalb ausgesprochenen Vorbehalte, mit dem ersten Januar
1845 der Stadt übertragen werden möge. Rücksichtlich der von dem Haupt-Steuer-Amte
gemachten
Bemerkung, daß bei dem Eintritt dieser Veränderung und dem
hiernächst erfolgenden Abgange des zweiten Assistenten
auf eine rasche Abfertigung der Güterschiffe und der Niederlage-
güter zur Versteuerung nicht zu rechnen sein dürfte, spricht der
Stadtrath die vertrauende Hoffnung aus, daß die verehrliche Steu-
erbehörde gewiß mit gewohnter Bereitwilligkeit alle diejenigen
Veranstaltungen treffen werde, um auch in dieser Beziehung
den billigen Wünschen des Handelsstandes zu entsprechen. actum utsupra...
Eintrag 15612. Oktober 1844Mit den Leistungen des an der Elementar-Mädchenschuleangestellten Lehrer Heinrich
Haack vollkommen zufrieden,
nahm der Stadtrath gerne Veranlassung, demselben auf die Vor- stellung vom 10. Septbr
dieses Jahres nach dem Vorschlage der Schulkommissionfür 1844 eine Remuneration von
fünfzehn Thalern zu bewilligen,
und dessen jetzt 150 Thlr. betragende Besoldung vom ersten Januar
1845 an auf Einhundert fünf und sechszig Thaler festzustellen.
Der Stadtrath bemerkte dabei, daß diese Gehaltszulage nur
als einen persönliche für den x.[erwähnten] Haak gelten, und demnach
auf seinen künftigen Nachfolger im Amte keine Anwendung
finden soll. Actum ut supra...