Eintrag 15912. Oktober 1844Nach Einsicht des Schreibens des Königlichen Wohllöblichen
Haupt-Steuer-Amtes hierselbst vom 17. September courant N° 2673, und
in Bezugnahme auf seine von der Königlichen Regierung zu Düh-
seldorf bereits genehmigte Beschließung vom
15. August dieses Jahresnahm der Stadtrath von Neuhs heute den Antrag, daß
die
bisher von der Steuerbehörde besorgte Verwaltung
der
hiesigen Waaren-Niederlage, in Berücksichtigung
der seiner
zeit deshalb ausgesprochenen Vorbehalte, mit dem
ersten Januar
1845 der Stadt übertragen werden möge. Rücksichtlich der von dem Haupt-Steuer-Amte
gemachten
Bemerkung, daß bei dem Eintritt dieser
Veränderung und dem
hiernächst erfolgenden Abgange des zweiten
Assistenten
auf eine rasche Abfertigung der Güterschiffe und
der Niederlage-
güter zur Versteuerung nicht zu rechnen sein
dürfte, spricht der
Stadtrath die vertrauende Hoffnung aus, daß die
verehrliche Steu-
erbehörde gewiß mit gewohnter Bereitwilligkeit
alle diejenigen
Veranstaltungen treffen werde, um auch in dieser
Beziehung
den billigen Wünschen des Handelsstandes zu
entsprechen. actum
utsupra...
Eintrag 16012. Oktober 1844Mit den Leistungen des an der Elementar-Mädchenschuleangestellten Lehrer Heinrich
Haack vollkommen zufrieden,
nahm der Stadtrath gerne Veranlassung, demselben
auf die Vor- stellung vom 10. Septbr
dieses Jahres nach dem Vorschlage der Schulkommissionfür 1844 eine Remuneration von
fünfzehn Thalern zu
bewilligen,
und dessen jetzt 150 Thlr. betragende Besoldung
vom ersten Januar
1845 an auf Einhundert fünf und sechszig
Thaler festzustellen.
Der Stadtrath bemerkte dabei, daß diese
Gehaltszulage nur
als einen persönliche für den x.[erwähnten] Haak
gelten, und demnach
auf seinen künftigen Nachfolger im Amte keine
Anwendung
finden soll. Actum ut supra...