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  • Eintrag 15912. Oktober 1844Nach Einsicht des Schreibens des Königlichen Wohllöblichen Haupt-Steuer-Amtes hierselbst vom 17. September courant N° 2673, und in Bezugnahme auf seine von der Königlichen Regierung zu Düh- seldorf bereits genehmigte Beschließung vom 15. August dieses Jahresnahm der Stadtrath von Neuhs heute den Antrag, daß die bisher von der Steuerbehörde besorgte Verwaltung der hiesigen Waaren-Niederlage, in Berücksichtigung der seiner zeit deshalb ausgesprochenen Vorbehalte, mit dem ersten Januar 1845 der Stadt übertragen werden möge. Rücksichtlich der von dem Haupt-Steuer-Amte gemachten Bemerkung, daß bei dem Eintritt dieser Veränderung und dem hiernächst erfolgenden Abgange des zweiten Assistenten auf eine rasche Abfertigung der Güterschiffe und der Niederlage- güter zur Versteuerung nicht zu rechnen sein dürfte, spricht der Stadtrath die vertrauende Hoffnung aus, daß die verehrliche Steu- erbehörde gewiß mit gewohnter Bereitwilligkeit alle diejenigen Veranstaltungen treffen werde, um auch in dieser Beziehung den billigen Wünschen des Handelsstandes zu entsprechen. actum utsupra...
  • Eintrag 16012. Oktober 1844Mit den Leistungen des an der Elementar-Mädchenschuleangestellten Lehrer Heinrich Haack vollkommen zufrieden, nahm der Stadtrath gerne Veranlassung, demselben auf die Vor- stellung vom 10. Septbr dieses Jahres nach dem Vorschlage der Schulkommissionfür 1844 eine Remuneration von fünfzehn Thalern zu bewilligen, und dessen jetzt 150 Thlr. betragende Besoldung vom ersten Januar 1845 an auf Einhundert fünf und sechszig Thaler festzustellen. Der Stadtrath bemerkte dabei, daß diese Gehaltszulage nur als einen persönliche für den x.[erwähnten] Haak gelten, und demnach auf seinen künftigen Nachfolger im Amte keine Anwendung finden soll. Actum ut supra...