Band 47: Eintrag vom  12. Oktober 1844 (Nr. 154)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Vorsitzende Bürgermeister stellte dem Stadtrath vor, wie die Gemeinde Neuhs auf der hiesigen Wiese ein Stück Weidengewachs von einem Flächen-Inhalte von beiläufig zwei und einen halben Morgen besitze, welches gegenwärtig noch bis zum 31. December 1846, respective 31. December 1849 an den Korbmacher Theodor Hahn zu 2 Thlr. jährlich verpachtet sei, daß dieses Grundstück jedoch, wenn die darin befindlichen Vertiefungen und Unebenheiten vorher geschlichtet worden, wenigstens den fünfzehnfachen Betrag der jetzigen Pacht für die Folge verspreche. Um die Stadt desto eher in den Genuß der höhere Einnahme zu bringen, sei er mit dem Pächter des obigen Weidengewachses überein gekommen, daß dieser mit dem 1. Januar kommenden Jahres aus dieser Pachtung trete, wenn ihm dagegen ein andres am Rheine gelegenes Stück Weidengewachs, welches er in Gemeinschaft mit dem Korbmacher Adam Mall am 6. Juni 1837 bis zum 30. December 1846 zu einer jährlicher Pacht von acht Thalern fünf Silbergroschen angepachtet habe, noch drei Jahre nach der jetzigen Pachtzeit, also bis zum 30. December 1849 gegen den bisherigen Pachtpreis von acht Thalern fünf Silbergroschen in Benutzung überlassen werde.

In Berücksichtigung der von der neuen Verpachtung des erstgenannten Stück Weidengewachs zu erwartenden Vortheile findet der Stadtrath das getroffene Übereinkommen ganz dem städtischen Interesse angemessen, weshalb er solches nicht nur genehmigt, sondern auch dem Bürgermeister-Amte einen Betrag von beiläufig 50 Thlr. zur Disposition stellt, um die Ausrottung der Weiden und Ebenung und Schlichtung der Vertiefung damit zu bestreiten. Nach statt gefundener Ebenung ist das Grundstück demnach als Acker- oder Gartenland öffentlich zu verpachten.

actum utsupra