Nach Einsicht des Schreiben des Director Meis vom 5 dieses Monats will der Stadtrath nichts dawider haben, daß die als Wohnung für den Lehrer Dr Ahn bestimmt gewesenen drei Räume im Collegium, einstweilen beantragter Maßen in Gebrauch genommen werden. Mit diesem vorläufigen Zugeständniß verband der Stadtrath jedoch den ausdrücklichen Vorbehalt, daß jene Räume, sobald es verlangt werde, der Stadt zur benutzung für andre Schulzwecke wieder zur Disposition zu stellen seien, und aus der gegenwärtigen Bewilligung daher ein Recht auf bleibende Benutzung zu den angegebenen Zwecken nichts erwachsen soll.
actum utsupra