Auf den Vortrag des Bürgermeisters genehmigt der Stadtrath, daß der alte Weg nach dem Rhein, welcher durch die vor mehren Jahren gebaute neue Straße ersetzt worden, und jetzt nur als Feldweg gebraucht wird, nach der Charte des Kreis-Geometer Rappen-
[Nächste Seite] hoener vom 30. September bis zur Breite von zwanzig Fuß eingeengt, und der dadurch gewonnene Flächenraum, so weit er Privat-Eigenthum berührt, den anschießenden Grund-Eigenthümern gegen die von Sachverständigen ermittelte Taxe, nämlich den Erben Adams, und Peter Reinartz zu fünfzehn Silbergroschen pro Magdeburger Ruthe, und den Eigenthümern Johann Peter Kallen, Arnold Simon, Carl Conrad Loerick und Arnold Zimmermann zu zehn Silbergroschen pro Magdeburger Ruthe abgetreten werde, ohne daß es eines öffentlichen Verkaufes bedürfe, indem nur die genannten Anschießenden darauf reflectiren könne.Was denjenigen Flächen-Raume betrifft, welcher durch die Einengung des Weges auf zwanzig Fuß längst dem städtischen Eigenthum gewonnen wird, so wäre solcher entweder beim Auslauf der jetzigen Pachtjahre zu den anschießenden städtischen Stücken heranzuziehen, und mit demselben zu verpachten, oder wo möglich schon gleich den jetzigen Pächtern gegen billige Erhöhung der bestehenden Pacht in Benutzung zu überlassen.
actum utsupra