Band 47: Eintrag vom  30. November 1844 (Nr. 168)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem de Stadtrath in der heutigen Sitzung den städtischern Etat für das Jahr 1845 festgestellt hatte, beschloß derselbe in Rückblick auf die Allerhöchste Kabinets-Orden vom 19. April dieses Jahres, daß vorläufig dieser Etat, sobald solcher die Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Regierung erhalten habe, auf städtische Kosten durch den Druck veröffentlich, und unter die hiesigen Einwohner vertheilt werde, damit letztere auf diesem Wege von dem Zustande des Gemeinde-Vermögens, und dessen Verwaltung Kenntniß erhalten.

actum utsupra