Eintrag 17717. März 1845Auf den Antrag der Seiler Peter Wilhelm Frey, Joseph
Knippel und Martin Frey, daß ihnen in der hiesigen
Promenade zwischen dem Zoll und Hammthore, und zwar
unten an der Erft Seilerplätze zur Ausübung ihres
Geschäftes gegen angemessene jährliche Miethe überlassen
werden mögen, konnte vom Stadtrath nicht eingegan-
gen werden, da die bezeichnete Stelle sich, ohne den
offentlichen Spaziergängen Eintrag zu thun, für jenen
Zwecke nicht benutzen lasse. Actum utsupra...
Eintrag 17817. März 1845Bei heutiger Versammlung theilte Bürgermeister
dem Stadtrathe dasjenige mit, was er über die Schlie-
ßung des linkseitigen Strom-Armes an der Oelgangs-
Insel unterm 17. Januar dieses Jahres ferner an die Oberbehörde
berichtet, und darauf mittelst Rescriptes vom 3. FebruarI S.III N° 477 von königlicher
Regierung als Antwort
erhalten haben. Der Stadtrath ist ganz damit einver-
standen, daß vorerst ein Anschlag über diejenigen
Kosten aufgenommen werde, welche die Herstellung
des Wasserstandes in dem Erft- Canale auf die frühere
Höhe erfordern, wonach sodann die weitere Schritte
bei den Königlichen Ministerien zu unternehmen seien. Actum utsupra Der Stadtrath
nahm heute von demjenigen Schreiben
Kenntniß, welches der Herr Geheime-Ober-Finanzrathund Provinzial-Steuer-Director Helmentag
in Bezug
auf die gewünschte Verlegung der hiesigen
Steuer-Amts-Localien unterm 15. Februar dieses Jahres an
die diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat. Nach ausführlicher Besprechung
des Gegenstandes
äußerte der Stadrath zunächst, daß nach den von
des Königs-Majestät an die Errichtung des Hauptsteuer-
Amtes geknüpften Bedingungen die Stadt nur zur Her-
die diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat. Von den Wünschen des Herrn Provinzial-Steuer-
Directors nun näher unterrichtet, und stets bereit, das
Imteresse der Steuer Verwaltung nach Kräften zu
fördern, und derselben mit den möglichen Erleichterun-
gen an die Hand zu gehen, sprach der Stadtrath in-
dessen seine Bereitwilligkeit aus, auch bei statt
findender Einrichtung der Krahnenmeister-Wohnung
zum Hauptsteuer Amtes-Locale das jetzt von diesem ein-
genommene städtische Haus in der Quirinusstraße
fortwährend in den obere Etagen zur Wohnung für
den Ober-Inspector dienen zu lassen, wenn 1.) nach der bereits erfolgten Zusage des
Herrn Pro-
vinzial-Steuer-Director die Einrichtungskosten
des Krahnenmeister-Hauses für die Hauptamtlichen
Bureaus aus der Staats-Casse bestritten werden,
und der Staat durch die Übernahme jener Kosten weder
auf das Eigenthum des Hauses, noch auf irgendeine
Entschädigung für denjenigen Fall Anspruch erlange,
daß das fragliche Gebäude in der Zukunft für die
Zwecke des Hauptsteueramtes nicht mehr gebraucht wer-
den möchte. 2°, der Staat auch die untere Räume des jetzigen
Hauptsteueramtes durch Wegnahme des Cassenge-
wölbes auf seine Kosten wieder in den früheren wohn-
lichen Zustand setzen lasse; 3., die Stadt nicht verpflichtet gehalten werde, dem
Ober-In-
spector anderweite Lokalien für Pferdestall und 4., der Stadt freigestellt bleibe,
die disponibel werden-
den Räume in dem Erdgeschoß des jetzigen Haupt-
Steuer Amt Gebäudes nicht nur durch den Krahnenmeister,
sondern statt desselben auch durch jede andre ordent-
liche und anständige Familie bewohnen zu lassen,
und endlich 5., für den Fall, daß der einen Theil der 3. Etage
jetzt bewohnende Hauptsteueramts-Aufseher diese
Wohnung nicht mehr in der Folge benutzen möchte,
diese der Stadt mit der bei 4 ausgedrückten Be-
fugniß wieder zu seiner Disposition gestellt werde. Da diese Bedingungen nur auf Billigkeit
beruhen,
so zweifelt det Stadtrath nicht, daß solche dem Herrn
Provinzial-Steuer-Director genehm sein werden. Actum utsupra...