Eintrag 19117. März 1845Auf den Antrag der Seiler Peter Wilhelm Frey, Joseph
Knippel und Martin Frey, daß ihnen in der hiesigen
Promenade zwischen
dem Zoll und Hammthore, und zwar
unten an der Erft
Seilerplätze zur Ausübung ihres
Geschäftes gegen angemessene jährliche Miethe
überlassen
werden mögen, konnte vom Stadtrath nicht eingegan-
gen werden, da die bezeichnete Stelle sich, ohne
den
offentlichen Spaziergängen Eintrag zu thun, für
jenen
Zwecke nicht benutzen lasse. Actum
utsupra...
Eintrag 19217. März 1845Bei heutiger Versammlung theilte Bürgermeister
dem Stadtrathe dasjenige mit, was er über die
Schlie-
ßung des linkseitigen Strom-Armes an der Oelgangs-
Insel unterm 17.
Januar dieses Jahres ferner an die Oberbehörde
berichtet, und darauf mittelst Rescriptes vom
3. FebruarI S.III N° 477 von königlicher Regierung als Antwort
erhalten haben. Der Stadtrath ist ganz damit
einver-
standen, daß vorerst ein Anschlag über diejenigen
Kosten aufgenommen werde, welche die Herstellung
des Wasserstandes in dem Erft- Canale auf die frühere
Höhe erfordern, wonach sodann die weitere
Schritte
bei den Königlichen Ministerien zu unternehmen
seien. Actum
utsupra Der Stadtrath nahm heute von demjenigen Schreiben
Kenntniß, welches der Herr Geheime-Ober-Finanzrathund Provinzial-Steuer-Director Helmentag
in Bezug
auf die gewünschte Verlegung der hiesigen Haupt-Steuer-Amts-Localien unterm 15. Februar
dieses
Jahres an
die diesseitige Landräthliche
Behörde gerichtet hat. Nach ausführlicher Besprechung des Gegenstandes
äußerte der Stadrath zunächst, daß nach den von
des Königs-Majestät an die Errichtung des Hauptsteuer-
Amtes geknüpften Bedingungen die Stadt nur zur
Her- gabe der Geschäftsräume für das Hauptamt, nicht
aber
zur Einräumung der Wohnungen für das Beamten-
Personal verpflichtet werden, und der in dem
Beschlusse
vom 12. December
vorigen Jahres ausgesprochene Vorbehalt, daß für
den Fall der Einrichtung der jetzigen Krahnenmeister-
Wohnung zum Haupt-Amts-Locale das gegenwärtig
zu dieser Bestimmung dienende städtische
Gebäude der
Stadt wieder zu freier Disposition gestellt werden
möge,
den eingegangenen Verbindlichkeiten nicht
zuwiderlaufe. Von den Wünschen des Herrn Provinzial-Steuer-
Directors nun näher unterrichtet, und stets
bereit, das
Imteresse der Steuer Verwaltung nach Kräften zu
fördern, und derselben mit den möglichen
Erleichterun-
gen an die Hand zu gehen, sprach der Stadtrath
in-
dessen seine Bereitwilligkeit aus, auch bei statt
findender Einrichtung der Krahnenmeister-Wohnung
zum Hauptsteuer Amtes-Locale das jetzt von diesem
ein-
genommene städtische Haus in der Quirinusstraße
fortwährend in den obere Etagen zur Wohnung für
den Ober-Inspector dienen zu lassen, wenn 1.) nach der bereits erfolgten Zusage des
Herrn
Pro-
vinzial-Steuer-Director die Einrichtungskosten
des Krahnenmeister-Hauses für die Hauptamtlichen
Bureaus aus der Staats-Casse bestritten werden,
und der Staat durch die Übernahme jener Kosten
weder
auf das Eigenthum des Hauses, noch auf irgendeine
Entschädigung für denjenigen Fall Anspruch
erlange,
daß das fragliche Gebäude in der Zukunft für die
Zwecke des Hauptsteueramtes nicht mehr gebraucht
wer-
den möchte. 2°, der Staat auch die untere Räume des jetzigen
Hauptsteueramtes durch Wegnahme des
Cassenge-
wölbes auf seine Kosten wieder in den früheren
wohn-
lichen Zustand setzen lasse; 3., die Stadt nicht verpflichtet gehalten werde,
dem Ober-In-
spector anderweite Lokalien für Pferdestall
und Remise anzuweisen, ohne daß darum die bisherige,
in Hinsicht der vielen Räume sehr billige Miethe
von
80 Thalern eine Verkürzung erleide. 4., der Stadt freigestellt bleibe, die disponibel
werden-
den Räume in dem Erdgeschoß des jetzigen Haupt-
Steuer Amt Gebäudes nicht nur durch den
Krahnenmeister,
sondern statt desselben auch durch jede andre
ordent-
liche und anständige Familie bewohnen zu lassen,
und endlich 5., für den Fall, daß der einen Theil der 3.
Etage
jetzt bewohnende Hauptsteueramts-Aufseher diese
Wohnung nicht mehr in der Folge benutzen möchte,
diese der Stadt mit der bei 4 ausgedrückten Be-
fugniß wieder zu seiner Disposition gestellt
werde. Da diese Bedingungen nur auf Billigkeit beruhen,
so zweifelt det Stadtrath nicht, daß solche dem
Herrn
Provinzial-Steuer-Director genehm sein
werden. Actum
utsupra...