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  • Eintrag 17717. März 1845Auf den Antrag der Seiler Peter Wilhelm Frey, Joseph Knippel und Martin Frey, daß ihnen in der hiesigen Promenade zwischen dem Zoll und Hammthore, und zwar unten an der Erft Seilerplätze zur Ausübung ihres Geschäftes gegen angemessene jährliche Miethe überlassen werden mögen, konnte vom Stadtrath nicht eingegan- gen werden, da die bezeichnete Stelle sich, ohne den offentlichen Spaziergängen Eintrag zu thun, für jenen Zwecke nicht benutzen lasse. Actum utsupra...
  • Eintrag 17817. März 1845Bei heutiger Versammlung theilte Bürgermeister dem Stadtrathe dasjenige mit, was er über die Schlie- ßung des linkseitigen Strom-Armes an der Oelgangs- Insel unterm 17. Januar dieses Jahres ferner an die Oberbehörde berichtet, und darauf mittelst Rescriptes vom 3. FebruarI S.III N° 477 von königlicher Regierung als Antwort erhalten haben. Der Stadtrath ist ganz damit einver- standen, daß vorerst ein Anschlag über diejenigen Kosten aufgenommen werde, welche die Herstellung des Wasserstandes in dem Erft- Canale auf die frühere Höhe erfordern, wonach sodann die weitere Schritte bei den Königlichen Ministerien zu unternehmen seien. Actum utsupra Der Stadtrath nahm heute von demjenigen Schreiben Kenntniß, welches der Herr Geheime-Ober-Finanzrathund Provinzial-Steuer-Director Helmentag in Bezug auf die gewünschte Verlegung der hiesigen Steuer-Amts-Localien unterm 15. Februar dieses Jahres an die diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat. Nach ausführlicher Besprechung des Gegenstandes äußerte der Stadrath zunächst, daß nach den von des Königs-Majestät an die Errichtung des Hauptsteuer- Amtes geknüpften Bedingungen die Stadt nur zur Her- die diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat. Von den Wünschen des Herrn Provinzial-Steuer- Directors nun näher unterrichtet, und stets bereit, das Imteresse der Steuer Verwaltung nach Kräften zu fördern, und derselben mit den möglichen Erleichterun- gen an die Hand zu gehen, sprach der Stadtrath in- dessen seine Bereitwilligkeit aus, auch bei statt findender Einrichtung der Krahnenmeister-Wohnung zum Hauptsteuer Amtes-Locale das jetzt von diesem ein- genommene städtische Haus in der Quirinusstraße fortwährend in den obere Etagen zur Wohnung für den Ober-Inspector dienen zu lassen, wenn 1.) nach der bereits erfolgten Zusage des Herrn Pro- vinzial-Steuer-Director die Einrichtungskosten des Krahnenmeister-Hauses für die Hauptamtlichen Bureaus aus der Staats-Casse bestritten werden, und der Staat durch die Übernahme jener Kosten weder auf das Eigenthum des Hauses, noch auf irgendeine Entschädigung für denjenigen Fall Anspruch erlange, daß das fragliche Gebäude in der Zukunft für die Zwecke des Hauptsteueramtes nicht mehr gebraucht wer- den möchte. 2°, der Staat auch die untere Räume des jetzigen Hauptsteueramtes durch Wegnahme des Cassenge- wölbes auf seine Kosten wieder in den früheren wohn- lichen Zustand setzen lasse; 3., die Stadt nicht verpflichtet gehalten werde, dem Ober-In- spector anderweite Lokalien für Pferdestall und 4., der Stadt freigestellt bleibe, die disponibel werden- den Räume in dem Erdgeschoß des jetzigen Haupt- Steuer Amt Gebäudes nicht nur durch den Krahnenmeister, sondern statt desselben auch durch jede andre ordent- liche und anständige Familie bewohnen zu lassen, und endlich 5., für den Fall, daß der einen Theil der 3. Etage jetzt bewohnende Hauptsteueramts-Aufseher diese Wohnung nicht mehr in der Folge benutzen möchte, diese der Stadt mit der bei 4 ausgedrückten Be- fugniß wieder zu seiner Disposition gestellt werde. Da diese Bedingungen nur auf Billigkeit beruhen, so zweifelt det Stadtrath nicht, daß solche dem Herrn Provinzial-Steuer-Director genehm sein werden. Actum utsupra...