Band 47: Eintrag vom  7. Februar 1845 (Nr. 188)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath nahm heute Einsicht von dem RegiminalRescripte vom 13 Decbr 1844 I. S. III N° 7873, in welcher Königlich Hochlöbliche Regierung die Erwartung ausspricht, daß die Stadt Neuhs den bei dem Bau der Verbindungsstraße von Bergheim nach Neuhs betheiligten unbemittelten Gemeinden mit einer angemessenen Beihülfe entgegenkommen werde. Zugleich wurde dem Stadtrath von den über diesen Gegenstand früher gepflogenen Verhandlungen, so wie von den in neuerer Zeit eingegangenen Vorstellungen der Besitzer des Gutes Eppinghoven, verschiedener Bewohner der Dorfschaften Hoisten und Weckhoven, und des Mühlen-Eigenthümer B. Cürten zu Erprath ausführliche Mittheilung gegeben.

Nach Prüfung aller dieser Verhandlungen erklärte der Stadtrath

[Nächste Seite] wie er die Wichtigkeit der fraglichen Wege-Verbindung für den diesseitigen Verkehr allerdings zu würdigen wisse,daß aber der Werth, den diesselbe für die Stadt Neuhs haben, lediglich von der Richtung abhange, welchen die Straße von dem Dorfe Gohr aus einschlagen werden. In dieser Hinsicht muß der Stadtrath sich zu der Ansicht bekennen, daß er unbedingt nur eine solche Richtung für vortheilhaft halte, welche der Stadt Neuhs die Aussicht eröffne, mit der möglichst grösten Einwohner-Zahl in Verbindung zu treten, und daß, wo dieses der Fall sei, selbst ein unerheblicher Umweg nicht in Betracht kommen dürfe.

Da nun zwei Richtungen, die eine von Gohr über Hosten und Weckhoven, die andere über Neukirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven in Vorschlag gebracht seien, so liege es offenbar im Interesse der Stadt Neuhs, daß die letztere Richtung angenommen werde, da diese eine mit überwiegende Zahl fruchtreicher und bevölkerter Gemeinde in den Bereich der neuen Wege-Verbindung ziehe, während jene über Hosten und Weckhoven nur zwei unansehnliche, weder durch ihre Population noch durch ihre Production ausgezeichneten Gemeinden derselben zuführen würde, diese außerdem aber noch durch einen nicht sehr kostspieligen Wegebau an die über Neukirchen projectirte Straße sich leicht anschließen können.

Von der obigen Betrachtung ausgehend spricht der Stadtrath demnach hierdurch seine Bereitwilligkeit aus, den bei jenem Straßenbau betheiligten unbemittelten Gemeinde mit einem Zuschuße von tausend Thalern aus detr städtischen Casse zu Hülfe zu kommen, indem er diese Bewilligung jedoch ausdrücklich von der Bedingung abhängig macht, daß der neueun Straße von Gohr aus die für das diesseitige Interesse weit vortheilhaftere, und also auch nur das große Opfer lohnende Richtung über Neukirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven gegeben werde.

Schließlich szellte der Stadtrath noch den Vorbehalt auf, daß die wirkliche Auszalung des bewilligten Zuschußes erst dann erfolge, wenn der Straßenbau in der angedeuteten Richtung so weit vorgeschritten sei, daß die gänzliche Vollendung keinem Bedenken mehr unterliege.

actum utsupra