Mit den höhere Bestimmungen über die Einführung gymnastischer Übungen an dem hiesigen Progymnasium bekannt gemacht, und von der Nützlichkeit derselben auch selbst durchdrungen, gab der Stadtrath gerne seine Zustimmung dazu, daß die erforderlichen Gerüste, nach der Kosten-Berechnung des Baumeister Thomas zu 114 Thaler 24 Silbergroschen veranschlagt, auf städtische Rechnung durch einen tüchtigen Werkmeister, ohne öffentlichen Verding angefertigt werden. Ebenso genehmigte der Stadtrath, daß ein geeigneter Platz zur Anlage der Turnschule gegen angemessene Miethe auf städtische Kosten angepachtet werde.
actum utsupra