Eintrag 19523. Mai 1845Da der Gärtner Johann Hamscher aus
heim im Großherzogthum Hessen , welcher die Eigen-
schaft als Preußischer Unterthan zu erwerben und sich in
diesseitiger Bürgermeisterei niederzulassen gedenkt,
hier ein Unterkommen gefunden, sich und seine künfti-
gen Angehörigen zu ernähren im Stande ist, und einen
unbescholtenen Lebenswandel führt, so hat der Stadtrath
in Bezug auf den §.8 des Gesetzes vom 31. December
1842 nichts zu erinnern, daß demselben die er-
betene Naturalisations-Urkunde ertheilt werde. Actum utsupra...
Eintrag 19623. Mai 1845Nach Einsicht der Randverfügung Königlich Hochlöb-
licher Regierung vom 14. dieses Monats I S. III N° 3042, und der
dieselbe begleitenden Verhandlungen erklärte der Stadt-
rath sich in Modification seines Beschlusses vom 17. März couranthierdurch bereit,
zur Förderung des Communalwege-
baues zwischen Neuhs und Gladbach in der Art mit-
zuwirken, daß er der Gemeinde Büttgen die dreijäh-
rigen Zinsen für das innerhalb dieser Bürgermeisterei
noch aufzubringende Bau-Capital von 1640 Thlr bewillige.
Die Aufsprechung des Capitales selbst sei dagegen der
Gemeinde Büttgen zu überlassen, wie denn auch die
gegenwärtige Bewilligung nur dann in Wirkung
treten soll, wenn nicht nur Büttgen, sondern auch die
Gemeinden Kleinenbroich, Corschenbroich und Glad-
bach sofort den Ausbau des fraglichen Communalwe-
ges nach den bestehenden Bau-Vorschriften sofortden Ausbau angreifen und für den unausgesetzten
Betrieb desselben sichere Gewähr geben. Als Deputirte der Stadt Neuhs, um der anzu-
ordnenden Versammlung Behufs-Vereinbarung
über den sofortigen Ausbau des ganzen Weges
zwischen Neuhs und Gladbach beizuwohnen, und
die desfallsigen Beschlüsse zu vollziehen, wurden außer Actum utsupra...