Band 47: Seite  185  

  • Eintrag 19523. Mai 1845Da der Gärtner Johann Hamscher aus heim im Großherzogthum Hessen , welcher die Eigen- schaft als Preußischer Unterthan zu erwerben und sich in diesseitiger Bürgermeisterei niederzulassen gedenkt, hier ein Unterkommen gefunden, sich und seine künfti- gen Angehörigen zu ernähren im Stande ist, und einen unbescholtenen Lebenswandel führt, so hat der Stadtrath in Bezug auf den §.8 des Gesetzes vom 31. December 1842 nichts zu erinnern, daß demselben die er- betene Naturalisations-Urkunde ertheilt werde. Actum utsupra...
  • Eintrag 19623. Mai 1845Nach Einsicht der Randverfügung Königlich Hochlöb- licher Regierung vom 14. dieses Monats I S. III N° 3042, und der dieselbe begleitenden Verhandlungen erklärte der Stadt- rath sich in Modification seines Beschlusses vom 17. März couranthierdurch bereit, zur Förderung des Communalwege- baues zwischen Neuhs und Gladbach in der Art mit- zuwirken, daß er der Gemeinde Büttgen die dreijäh- rigen Zinsen für das innerhalb dieser Bürgermeisterei noch aufzubringende Bau-Capital von 1640 Thlr bewillige. Die Aufsprechung des Capitales selbst sei dagegen der Gemeinde Büttgen zu überlassen, wie denn auch die gegenwärtige Bewilligung nur dann in Wirkung treten soll, wenn nicht nur Büttgen, sondern auch die Gemeinden Kleinenbroich, Corschenbroich und Glad- bach sofort den Ausbau des fraglichen Communalwe- ges nach den bestehenden Bau-Vorschriften sofortden Ausbau angreifen und für den unausgesetzten Betrieb desselben sichere Gewähr geben. Als Deputirte der Stadt Neuhs, um der anzu- ordnenden Versammlung Behufs-Vereinbarung über den sofortigen Ausbau des ganzen Weges zwischen Neuhs und Gladbach beizuwohnen, und die desfallsigen Beschlüsse zu vollziehen, wurden außer Actum utsupra...