Band 47: Eintrag vom  23. Mai 1845 (Nr. 207)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die beiden Kauf- respective Tauschverträge vom 23. April dieses Jahres wodurch die Stadt zu nothwendiger Rectification des Weges längst dem Erft-Ufer zwischen Hammund Niederthor

a., dem Mühlenbesitzer und Grundeigenthümer Heinrich Hoffmann hier einen Flächenraum von fünfzig Quadratfuß abtritt, dagegen von dessen Garten Lit. F N° 101 des GrundsteuerCatasters sieben Ruthen zehn Fuß Magdeburger-Maaßes gegen die Summe von achtzehn Thalern ankauft ;

b., dem Schuhmacher und Gartenbesitzer Johann Heinen diesem zehn Quadratfuß überläßt, und von dessen Garten F N°91 des Catasters eine Ruthe dreißig Fuß Magdeburger-Maaßes für den Betrag von drei Thalern acht Sgroschen vier Pfennigen eigenthümlich erwirbt,

wurde vom Stadtrath als vortheilhaft für das Gemeinde-Interesse genehmigt.

Actum utsupra