Bei Prüfung des in Einnahme und Ausgabe zu 1974 Thaler aufgestellen Etats des hiesigen Leihauses für das Jahr 1846 wurde Seitens des Stadtrathes Nichts zu erinnern gefunden, und demnach die Festsetzung desselben durch die Oberbehörde gehorsammst beantragt
Actum utsupra