Band 49: Eintrag vom  8. September 1851 (Nr. 290)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf einen von H. Sonnenschein eingereichten Antrag auf Nachlaß von Erftgebühren für von hier zurückgehende, unverkäufliche Kohlen glaubt Gemeinderath der Consequenzen für die Folge wegen, nicht eingehen zu können.

a. u. s.