Band 49: Eintrag vom  8. September 1851 (Nr. 289)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wird das Rescript der Königl. Regierung vom 18. August c. auf den eingereichten Antrag wegen Einführung eines Einzugsgeldes vorgelesen, welchemgemäß die Entscheidung darüber bis nach erfolgter Constituirung des Bezirksrathes ausgesetzt worden.

Gemeinderath hält diese Angelegenheit für drin- gend und beschließt demnach, den Antrag auf Einführung eines Einigungsgeldes dem Königl. Ministerium des Innern zur Genehmigung vorzulegen.

a. u. s.