In Folge einer Eingabe der Wittwe Johan Heinrich Elfes hierselbst genehmigte Gemeinderath, daß eine hinter ihrem Erbe gelegene kleine städtische Fläche von sechs Ruthen der- selben vom ersten October d. J. ab neuerdings auf neun Jahre zu einem Thaler jährlich mit der Be- dingung verpachtet werde, daß es der Stadt frei stehen soll, nach einer zu jeder Zeit zulässigen halb- jährigen Kündigung den Vertrag aufzulösen. Der event. beantragte Verkauf der Parzelle wurde abgelehnt.
a. u. s.