Eintrag 209. September 1850 Zu der am 31. August c. geschehenen Verpachtung des
Graszuwachses in der städtischen Promenade und in der
alten Schandgrube an der Obererft, wobei nur ein jährlicher
Pachtzins von 9 Thlr respective 2 Thlr 15 Sgr geboten worden, glaubt
Gemeinderath seine Genehmigung nicht ertheilen zu können,
da dieser Pachtzinns gegen den früheren zu niedrig erscheint.
Die beiden Parzellen seien im nächsten Frühjahre neuerdings
zur Verpachtung auszustellen. Die am nemlichen Tage Statt gehabte Wiederverpachtung
eines städtischen Walleszwischen dem Ober- und Hessenthorezu dem bisherigen Pachtzinse
von 8 Thlr jährlich an das
Handlungshaus H. Thywissen & Sohn wurde dagegen
genehmigt. Imgleichen genehmigt Gemeinderath die heute geschehene
Wiederverpachtung von 33 Morgen 39 Ruthen 90 Fuß Gartenland
vor dem Hessenthore zur linken Seite des Ausganges zum
jährlichen Pachtzinse von 358 Thlr 25 Sgr Actum ut suprat supra...
Eintrag 219. September 1850 Auf den Antrag des Comites des diesjährigen Bürger-
Schützen-Vereins auf Bewilligung eines Zuschusses zur Be-
streitung der Festkosten beschließt Gemeinde Rath in Erwä-
gung, daß die Ausgaben des Statt gehabten diesjährigen
Schützenfestes wegen der eingetretenen schlechten Witterung
und dadurch entstandener Mehrkosten, durch die Einnahme
nicht haben gedeckt werden können, dem Vereine einen städ-
tischen Zuschuß von vierzig Thalern zuzusagen.
Actum ut suprat supra...
Eintrag 229. September 1850 Der TaglöhnerOffermann bittet mittelst Eingabe
vom 2. des Monats um Niederschlagung der 15 Sgr betragenden
Steuer für einen zweiten Hund, welchen er zur Bewachung
der von ihm früher angepachteten Bleiche, welchen er jetzt
aber, nachdem er die Bleiche krankheitshalber habe verlassen
müssen, abgeschafft habe.
Die beantragte Niederschlagung wird aus den angeführten
Gründen genehmigt. Actum ut suprat supra...