• Eintrag 209. September 1850 Zu der am 31. August c. geschehenen Verpachtung des Graszuwachses in der städtischen Promenade und in der alten Schandgrube an der Obererft, wobei nur ein jährlicher Pachtzins von 9 Thlr respective 2 Thlr 15 Sgr geboten worden, glaubt Gemeinderath seine Genehmigung nicht ertheilen zu können, da dieser Pachtzinns gegen den früheren zu niedrig erscheint. Die beiden Parzellen seien im nächsten Frühjahre neuerdings zur Verpachtung auszustellen. Die am nemlichen Tage Statt gehabte Wiederverpachtung eines städtischen Walleszwischen dem Ober- und Hessenthorezu dem bisherigen Pachtzinse von 8 Thlr jährlich an das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn wurde dagegen genehmigt. Imgleichen genehmigt Gemeinderath die heute geschehene Wiederverpachtung von 33 Morgen 39 Ruthen 90 Fuß Gartenland vor dem Hessenthore zur linken Seite des Ausganges zum jährlichen Pachtzinse von 358 Thlr 25 Sgr Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 219. September 1850 Auf den Antrag des Comites des diesjährigen Bürger- Schützen-Vereins auf Bewilligung eines Zuschusses zur Be- streitung der Festkosten beschließt Gemeinde Rath in Erwä- gung, daß die Ausgaben des Statt gehabten diesjährigen Schützenfestes wegen der eingetretenen schlechten Witterung und dadurch entstandener Mehrkosten, durch die Einnahme nicht haben gedeckt werden können, dem Vereine einen städ- tischen Zuschuß von vierzig Thalern zuzusagen. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 229. September 1850 Der TaglöhnerOffermann bittet mittelst Eingabe vom 2. des Monats um Niederschlagung der 15 Sgr betragenden Steuer für einen zweiten Hund, welchen er zur Bewachung der von ihm früher angepachteten Bleiche, welchen er jetzt aber, nachdem er die Bleiche krankheitshalber habe verlassen müssen, abgeschafft habe. Die beantragte Niederschlagung wird aus den angeführten Gründen genehmigt. Actum ut suprat supra...