Band 49: Eintrag vom  9. September 1850 (Nr. 21)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Antrag des Comites des diesjährigen Bürger- Schützen-Vereins auf Bewilligung eines Zuschusses zur Be- streitung der Festkosten beschließt Gemeinde Rath in Erwä- gung, daß die Ausgaben des Statt gehabten diesjährigen Schützenfestes wegen der eingetretenen schlechten Witterung und dadurch entstandener Mehrkosten, durch die Einnahme nicht haben gedeckt werden können, dem Vereine einen städ- tischen Zuschuß von vierzig Thalern zuzusagen. Actum ut suprat supra