Band 49: Eintrag vom  9. September 1850 (Nr. 20)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zu der am 31. August c. geschehenen Verpachtung des Graszuwachses in der städtischen Promenade und in der alten Schandgrube an der Obererft, wobei nur ein jährlicher Pachtzins von 9 Thlr respective 2 Thlr 15 Sgr geboten worden, glaubt Gemeinderath seine Genehmigung nicht ertheilen zu können, da dieser Pachtzinns gegen den früheren zu niedrig erscheint. Die beiden Parzellen seien im nächsten Frühjahre neuerdings zur Verpachtung auszustellen.

Die am nemlichen Tage Statt gehabte Wiederverpachtung eines städtischen Walleszwischen dem Ober- und Hessenthore zu dem bisherigen Pachtzinse von 8 Thlr jährlich an das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn wurde dagegen genehmigt.

Imgleichen genehmigt Gemeinderath die heute geschehene Wiederverpachtung von 33 Morgen 39 Ruthen 90 Fuß Gartenland vor dem Hessenthore zur linken Seite des Ausganges zum jährlichen Pachtzinse von 358 Thlr 25 Sgr

Actum ut suprat supra