Eintrag 239. September 1850 Von der Armen-Verwaltung wird beantragt, daß derselben
diejenigen 500 Thlr, welche ihr im October 1848 als Vorschuß zur
Beschäftigung der armen Volksklasse durch Handspinnerei zur
Verfügung gestellt worden, als besonderer Zuschuß zu dem ge-
dachten Zweck belassen werden mögen, zumal bis Ende 1849 bereits
ein Verlust von ca. 150 Thlr zu decken gewesen, und der übrige
Theil der Summe durch die Fortsetzung der Spinnerei allmählig
werde absorbirt werden. Gemeinderath beschließt in Folge des Antrages der Armen-
Verwaltung einstimmig, daß der Verlust von 150 Thlr derselben
als besonderer Zuschuß definitiv überwiesen, die übrige Summe
von 350 Thlr ihr aber noch ferner als Vorschuß belassen werde. Actum ut suprat
supra...
Eintrag 249. September 1850 Gemeinderath erhält von dem Rescripte der Königl. Regierungvom 28. August c. I. II
10224 ctl. Kenntniß, wornach der
mit dem JagdpächterF. Melchers in Gemäßheit des Gemeinde-
räthlichen Beschlusses vom 19. vorigen Monats geschehene Vergleich über die
dem Letztern wegen beeinträchtigter Jagdnutzung im Jahre 1849
zuzubilligende Entschädigung genehmigt worden. Actum ut suprat supra...
Eintrag 259. September 1850 Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthumbewilligt Gemeinderath
dem Mathias Neidhoever für erlittene
Kartoffel Beschädigung beim Bau der neuen Mauer am katho-
lischen Kirchhofe eine Entschädigung von zwei Thalern aus städ-
tischer Kasse. Actum ut suprat supra...
Eintrag 269. September 1850 Gemeinderath genehmigt, daß der unterm 8. Juni 1848zwischen der Gemeinde und dem
GärtnerZaumbrecherund dem KorbmacherRennefeld abgeschlossene Vertrag über
die Unterhaltung der städtischen Promenade noch für das Jahr
1851 verlängert werde. Actum ut suprat supra...
Eintrag 279. September 1850 Da nach dem Vortrage des Vorsitzenden das für die höhere
Töchterschule anzumiethende Bohnen'sche Haus für diesen
Zweck nicht ganz geeignet erscheint, so ermächtigt Gemeinderath
die Verwaltung mit Zuziehung der Commission für Schulwesendieses Lokal so wie auch
andre disponible Lokale zu besichtigen
und ein Geeignetes definitiv anzumiethen. A. u. s....
Eintrag 289. September 1850 Nachdem das bisherige Lokal zur Verpflegung von dürftigen Syphilis Kranken nicht
mehr zu dem bisherigen
Miethpreise von 75 Thlr jährlich zu haben ist, so authorisirt
Gemeinderath die Verwaltung unter Zuziehung der Com-
mission für Armenwesen, dasselbe auch zu dem geforderten
höheren Betrage oder eventuell ein anderes Lokal anzupachten.
Actum ut suprat supra...