• Eintrag 239. September 1850 Von der Armen-Verwaltung wird beantragt, daß derselben diejenigen 500 Thlr, welche ihr im October 1848 als Vorschuß zur Beschäftigung der armen Volksklasse durch Handspinnerei zur Verfügung gestellt worden, als besonderer Zuschuß zu dem ge- dachten Zweck belassen werden mögen, zumal bis Ende 1849 bereits ein Verlust von ca. 150 Thlr zu decken gewesen, und der übrige Theil der Summe durch die Fortsetzung der Spinnerei allmählig werde absorbirt werden. Gemeinderath beschließt in Folge des Antrages der Armen- Verwaltung einstimmig, daß der Verlust von 150 Thlr derselben als besonderer Zuschuß definitiv überwiesen, die übrige Summe von 350 Thlr ihr aber noch ferner als Vorschuß belassen werde. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 249. September 1850 Gemeinderath erhält von dem Rescripte der Königl. Regierungvom 28. August c. I. II 10224 ctl. Kenntniß, wornach der mit dem JagdpächterF. Melchers in Gemäßheit des Gemeinde- räthlichen Beschlusses vom 19. vorigen Monats geschehene Vergleich über die dem Letztern wegen beeinträchtigter Jagdnutzung im Jahre 1849 zuzubilligende Entschädigung genehmigt worden. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 259. September 1850 Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthumbewilligt Gemeinderath dem Mathias Neidhoever für erlittene Kartoffel Beschädigung beim Bau der neuen Mauer am katho- lischen Kirchhofe eine Entschädigung von zwei Thalern aus städ- tischer Kasse. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 269. September 1850 Gemeinderath genehmigt, daß der unterm 8. Juni 1848zwischen der Gemeinde und dem GärtnerZaumbrecherund dem KorbmacherRennefeld abgeschlossene Vertrag über die Unterhaltung der städtischen Promenade noch für das Jahr 1851 verlängert werde. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 279. September 1850 Da nach dem Vortrage des Vorsitzenden das für die höhere Töchterschule anzumiethende Bohnen'sche Haus für diesen Zweck nicht ganz geeignet erscheint, so ermächtigt Gemeinderath die Verwaltung mit Zuziehung der Commission für Schulwesendieses Lokal so wie auch andre disponible Lokale zu besichtigen und ein Geeignetes definitiv anzumiethen. A. u. s....
  • Eintrag 289. September 1850 Nachdem das bisherige Lokal zur Verpflegung von dürftigen Syphilis Kranken nicht mehr zu dem bisherigen Miethpreise von 75 Thlr jährlich zu haben ist, so authorisirt Gemeinderath die Verwaltung unter Zuziehung der Com- mission für Armenwesen, dasselbe auch zu dem geforderten höheren Betrage oder eventuell ein anderes Lokal anzupachten. Actum ut suprat supra...