Band 49: Eintrag vom  9. September 1850 (Nr. 27)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Da nach dem Vortrage des Vorsitzenden das für die höhere Töchterschule anzumiethende Bohnen'sche Haus für diesen Zweck nicht ganz geeignet erscheint, so ermächtigt Gemeinderath die Verwaltung mit Zuziehung der Commission für Schulwesen dieses Lokal so wie auch andre disponible Lokale zu besichtigen und ein Geeignetes definitiv anzumiethen.

A. u. s.