Band 49: Eintrag vom  9. September 1850 (Nr. 23)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Von der Armen-Verwaltung wird beantragt, daß derselben diejenigen 500 Thlr, welche ihr im October 1848 als Vorschuß zur Beschäftigung der armen Volksklasse durch Handspinnerei zur Verfügung gestellt worden, als besonderer Zuschuß zu dem ge- dachten Zweck belassen werden mögen, zumal bis Ende 1849 bereits ein Verlust von ca. 150 Thlr zu decken gewesen, und der übrige Theil der Summe durch die Fortsetzung der Spinnerei allmählig werde absorbirt werden.

Gemeinderath beschließt in Folge des Antrages der Armen- Verwaltung einstimmig, daß der Verlust von 150 Thlr derselben als besonderer Zuschuß definitiv überwiesen, die übrige Summe von 350 Thlr ihr aber noch ferner als Vorschuß belassen werde.

Actum ut suprat supra