Band 49  : Seite 140

  • Eintrag 2888. September 1851 Gemeinderath prüfte den von der Verwaltung ent- worfenen Verwendungsplan der Communalwege- baumittel pro 1852 und stellte denselben auf 570 Thlr mit der Maßgabe fest, daß davon 300 Thlr durch Communalsteuer aufzubringen, und 270 Thlr durch die Stadt-Kasse zu decken sind. a. u. s....
  • Eintrag 2898. September 1851 Es wird das Rescript der Königl. Regierungvom 18. August c. auf den eingereichten Antrag wegen Einführung eines Einzugsgeldes vorgelesen, welchemgemäß die Entscheidung darüber bis nach erfolgter Constituirung des Bezirksrathesausgesetzt worden. Gemeinderath hält diese Angelegenheit für drin- gend und beschließt demnach, den Antrag auf Einführung eines Einigungsgeldes dem Königl. Ministerium des Innern zur Genehmigung vorzulegen. a. u. s....
  • Eintrag 2908. September 1851 Auf einen von H. Sonnenschein eingereichten Antrag auf Nachlaß von Erftgebühren für von hier zurückgehende, unverkäufliche Kohlen glaubt Gemeinderath der Consequenzen für die Folge wegen, nicht eingehen zu können. a. u. s....
  • Eintrag 2918. September 1851 Der Pächterdes KaufhaussaalesJ H. Viethenhat beantragt, daß die Stadt zum Schutze des Fußbodens des Kaufhaussaales einen leinenen Fußteppich anschaffen lassen möge. Gemeinderath bewilligte für die Anschaffung eines leinernen Fußteppichs einen Zuschuß von 10 Thlr., für den Fall, daß der Pächter Viethen den- selben selbst anschaffe, den Fußboden bohlen lassen und letzteren beim Ablauf der Pachtzeit in gehörig gebohltem und gutem Zustande zurückliefere. a. u. s....