Eintrag 119. August 1850 Gemeinderath genehmigt, daß das Schulgeld für die die Schule
zu Grimlinghausen besuchenden Kinder, deren Eltern an der Grim-
linghauserbrücke wohnen, einstweilen bis auf Weiteres aus der Stadt-
kasse bezahlt werde.
Darüber, in wie fern die Gemeinde zu dieser Zahlung für verpflich-
tet erachtet werden könnte, behält Gemeinderath seine Rechte so wie eine
nähere Untersuchung vor. Actum ut suprat supra...
Eintrag 219. August 1850 Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des Advokat-AnwaltsFriedrichs mitgetheilt, wonach
der Prozeß mit dem JagdpächterFr. Melchersdahin entschieden ist, daß die Behauptung
des Letztern, als sei der
Vertrag durch wechselseitige Einwilligung aufgehoben, verworfen, daß
p. Melchers aber zum Beweise darüber zugelassen worden, welchen
Schaden er an der Jagd erlitten habe. Es stehe dem p. Melchers
das Rechtsmittel der Berufung nicht zu, jedoch wäre es auch jetzt
noch wünschenswerth zur Vermeidung vieler Kosten, wenn die Stadt
sich mit demselben vergliche. Ueber die Entschädigung für das Jahr 1848 hat zur Zeit
eine
Einigung Statt gefunden, es handelt sich daher für jetzt nur noch
um jene von 1849, in welcher Beziehung Melchers die Erklärung
abgegeben, daß er als Entschädigung die Hälfte der vorigjährigen
Jagdpacht beanspruche, und zur völligen Ausgleichung der Sache jeder
Theil die Gerichtskosten zur Hälfte tragen möge. Um die Prozeßsache zu reguliren,
beschließt Gemeinderath das
Anerbieten des p Melchers unter Vorbehalt der höhern Genehmigung
anzunehmen.
Der Beschluß ist gefaßt mit sieben gegen sieben Stimmen,
wobei der Vorsitzende den Ausschlag gegeben.
Gemeindeverordneter Esser hatte als Interessent bei der Sache
an der Abstimmung nicht Theil genommen. Actum ut suprat supra...
Eintrag 319. August 1850 Der Pächter der Bleiche zwischen dem Nieder- und RheinthoreJoseph Doffine beantragt
den Erlaß der Hundesteuer für einen
zweiten und dritten Hund, da ihm zur Bewachung der Bleiche
drei Hunde nöthig seien. Von Caspar Rennefeld wird um Erlaß der Steuer für denjenigen
Hund gebeten, welchen er auf Anrathen
des vormaligen Bürgermeisters zur Bewachung des städtischen
Leihhauses sich angeschafft habe.
Wie dem frühern Pächter der gedachten Bleiche, so bewilligt
Gemeinderath auch dem p Doffine für einen zweiten Bleichhund
den Erlaß der Hundesteuer. Für diejenigen Hunde aber, die er
mehr als zwei halte, sei die reglementsmässige Steuer zu entrichten. Die Steuer für
den Hund, welchen p Rennefeld zur Bewa-
chung der städtischen Leih Anstalt hält, sei aus der Leihhaus-
Casse zu berichtigen. Actum ut suprat supra...