• Eintrag 119. August 1850 Gemeinderath genehmigt, daß das Schulgeld für die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder, deren Eltern an der Grim- linghauserbrücke wohnen, einstweilen bis auf Weiteres aus der Stadt- kasse bezahlt werde. Darüber, in wie fern die Gemeinde zu dieser Zahlung für verpflich- tet erachtet werden könnte, behält Gemeinderath seine Rechte so wie eine nähere Untersuchung vor. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 219. August 1850 Dem Gemeinderath wird ein Schreiben des Advokat-AnwaltsFriedrichs mitgetheilt, wonach der Prozeß mit dem JagdpächterFr. Melchersdahin entschieden ist, daß die Behauptung des Letztern, als sei der Vertrag durch wechselseitige Einwilligung aufgehoben, verworfen, daß p. Melchers aber zum Beweise darüber zugelassen worden, welchen Schaden er an der Jagd erlitten habe. Es stehe dem p. Melchers das Rechtsmittel der Berufung nicht zu, jedoch wäre es auch jetzt noch wünschenswerth zur Vermeidung vieler Kosten, wenn die Stadt sich mit demselben vergliche. Ueber die Entschädigung für das Jahr 1848 hat zur Zeit eine Einigung Statt gefunden, es handelt sich daher für jetzt nur noch um jene von 1849, in welcher Beziehung Melchers die Erklärung abgegeben, daß er als Entschädigung die Hälfte der vorigjährigen Jagdpacht beanspruche, und zur völligen Ausgleichung der Sache jeder Theil die Gerichtskosten zur Hälfte tragen möge. Um die Prozeßsache zu reguliren, beschließt Gemeinderath das Anerbieten des p Melchers unter Vorbehalt der höhern Genehmigung anzunehmen. Der Beschluß ist gefaßt mit sieben gegen sieben Stimmen, wobei der Vorsitzende den Ausschlag gegeben. Gemeindeverordneter Esser hatte als Interessent bei der Sache an der Abstimmung nicht Theil genommen. Actum ut suprat supra...
  • Eintrag 319. August 1850 Der Pächter der Bleiche zwischen dem Nieder- und RheinthoreJoseph Doffine beantragt den Erlaß der Hundesteuer für einen zweiten und dritten Hund, da ihm zur Bewachung der Bleiche drei Hunde nöthig seien. Von Caspar Rennefeld wird um Erlaß der Steuer für denjenigen Hund gebeten, welchen er auf Anrathen des vormaligen Bürgermeisters zur Bewachung des städtischen Leihhauses sich angeschafft habe. Wie dem frühern Pächter der gedachten Bleiche, so bewilligt Gemeinderath auch dem p Doffine für einen zweiten Bleichhund den Erlaß der Hundesteuer. Für diejenigen Hunde aber, die er mehr als zwei halte, sei die reglementsmässige Steuer zu entrichten. Die Steuer für den Hund, welchen p Rennefeld zur Bewa- chung der städtischen Leih Anstalt hält, sei aus der Leihhaus- Casse zu berichtigen. Actum ut suprat supra...