Der Pächter der Bleiche zwischen dem Nieder- und Rheinthore Joseph Doffine beantragt den Erlaß der Hundesteuer für einen zweiten und dritten Hund, da ihm zur Bewachung der Bleiche drei Hunde nöthig seien. Von Caspar Rennefeld wird um Erlaß
[Nächste Seite]der Steuer für denjenigen Hund gebeten, welchen er auf Anrathen des vormaligen Bürgermeisters zur Bewachung des städtischen Leihhauses sich angeschafft habe.
Wie dem frühern Pächter der gedachten Bleiche, so bewilligt Gemeinderath auch dem p Doffine für einen zweiten Bleichhund den Erlaß der Hundesteuer. Für diejenigen Hunde aber, die er mehr als zwei halte, sei die reglementsmässige Steuer zu entrichten.
Die Steuer für den Hund, welchen p Rennefeld zur Bewa- chung der städtischen Leih Anstalt hält, sei aus der Leihhaus- Casse zu berichtigen.
Actum ut suprat supra
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