Band 49: Eintrag vom  9. März 1853 (Nr. 625)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ein Antrag des Herrn OberpfarrersBuschmann hierselbst wird vorgetragen, welcher dahin geht, daß der Unterricht der hiesigen weiblichen Jugend einem hier zu errichtenden Filial-Ursulinen-Kloster, womit gleichzeitig eine höhere Töchterschule und ein Pensionat

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verbunden wäre, übertragen werden möge.

Nach einer diesem Antrage beigefügten Mittheilung der Vorsteherin des Ursulinen-Klosters auf Calvariberg zu Ahrweiler ist genanntes Kloster bereit, unter folgenden Bedingungen auf die Errichtung einer Schul-Anstalt in hiesiger Stadt zu dem angegebenen Zweck einzugehen: 1. Die Stadt Neuss habe demselben ein Lokal zu überweisen, das hinlängliche Schulräume zur Aufnahme sämmtlicher Schülerinnen der verschiedenen Klassen einschließe, und die erforderlichen Wohnräume für 30 bis 40 Pensionairs sowie für das Lehr- und Dienstpersonal enthalte; 2. Das Gebäude müsse in gutem baulichen Zustande und mit einem Garten resp. Spielplatze versehen sein, sowie einer Kirche anschließen, die hinreichenden Raum biete, sämmtliche Schülerinnen und Klosterbewohner zu fassen. Sehr wünschenswerth wäre es, wenn das Ganze ziemlich frei läge; 3. Die Kirche sowie die Schulsääle wären völlig eingerichtet und sämmtliche Gebäulichkeiten den Ursulinen mit allen Rechten und Lasten des Eigenthums zu übergeben: 4. Behufs Abhaltung des Gottesdienstes sowie zur Ertheilung des Religionsunterrichtes sei ein katholischer Geistlicher mit freier Wohnung anzustellen, dessen Besoldung jedoch dem Ursulinen-Kloster obliege. Dem Kloster bleibe rücksichtlich der übrigen Unterrichts-Gegenstände die Wahl und die Besol- dung des Lehrpersonals überlassen; 5. Das übliche Schulgeld sei von einem Stadtbeamten einzunehmen und in der Gesammtsumme monatlich oder vierteljährig den Ursulinen zuzustellen; 6. Das Ursulinen-Kloster auf dem Calvariberge verpflichtete sich dagegen, die Anstalt dauernd mit tüchtigen Lehrkräften zu versehen und zu erhalten, sowie den Unterricht der Armenkinder der Stadt Neuß ohne alle Vergütung zu übernehmen. Dasselbe wäre ferner bereit, mit der Zeit auch die Pflege und Erziehung der Waisenkinder zu besorgen.