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  • Eintrag 6425. April 1853Vorsitzender trägt vor, daß bei der am 19. vorigen Monats Statt gehabten wiederholten Ausstellung des städtischen Hauses am Oberthor durch den bisherigen PächterSpicker ein jährlicher Pachtzins von 61 Thl geboten worden sei, daß aber der TaglöhnerHeinrich Pohlen wiederum ein Nachgebot und zwar diesmal von 65 Thl gemacht habe. Es wurde beschlossen, das von dem p Spicker unter Bürgschaft des NotarKnein geschehene Gebot zu acceptiren, und das Nachgebot ... nicht zu berücksichtigenauf das Nachgebot des p Pohlen nicht zu rücksichtigen. a. u. s....
  • Eintrag 6435. April 1853 In Beziehung auf ein erneuertes Gesuch des Alexianer- Klosters um käufliche Überlassung eines kleinen städtischen Terrains hinter dem Klostergarten wurde beschlossen, daß dieser Gegenstand einstweilen zu vertagen sei, indem sich noch nicht absehen lasse, ob die Stadt nicht in der Folge bei etwaigen Eisen- bahn- oder sonstigen Erft-Anlagen selbst jenes Terrain bedürfe. a. u s....
  • Eintrag 6445. April 1853 Eine Mittheilung des Gemeindevorstandes zu Grimling- hausen wird vorgelesen, welchergemäß nach einer von dem dasigen Gemeinderathe gefaßten Beschlusse beansprucht wird, daß die Gemeinde Neuss, welche für die an der Grimlinghauser Brückewohnenden und die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder hiesiger Gemeinde, seit Aufhebung des Schulgeldes für die städtischen Elementarschulen, das Schulgeld entrichtet, in der Folge außer diesem Schulgelde auch noch zu den Kosten der Erbauung und Unterhaltung der Schullokalien und Lehrerwohnungen und zu der Besoldung der Lehrer verhältnismäßig beitragen. Gemeinderath gab nach Erörterung der Sache die Erklärung ab, daß er zwar bereit sei, einstweilen und unter Vor- behalt der Wiederaufhebung, auch ferner noch das Schul- geld für die, aus hiesiger Gemeinde die Schule zu Grimling- hausen besuchenden Kinder aus Humanitäts-Rücksichten für letztere auf die Stadt-Kasse zu übernehmen, daß er aber jede weitere Zubilligung ausdrücklich ab- lehnen müsse, da jene Kinder, falls denselben die Betheiligung an dem Unterrichte zu Grimlinghausengegen Bezahlung des Schulgeldes verwehrt werden möchte, die Elementarschulen in der Stadt besuchen könn- ten, wozu dieselben auch eigentlich gehören. a. u. s....