Eintrag 6425. April 1853Vorsitzender trägt vor, daß bei der am 19. vorigen Monats Statt
gehabten wiederholten Ausstellung des städtischen Hauses
am Oberthor durch den bisherigen PächterSpicker ein
jährlicher Pachtzins von 61 Thl geboten worden sei, daß aber
der TaglöhnerHeinrich Pohlen wiederum ein Nachgebot
und zwar diesmal von 65 Thl gemacht habe. Es wurde
beschlossen, das von dem p Spicker unter Bürgschaft
des NotarKnein geschehene Gebot zu acceptiren, und
das Nachgebot ... nicht zu berücksichtigenauf das Nachgebot des p Pohlen nicht zu
rücksichtigen. a. u. s....
Eintrag 6435. April 1853 In Beziehung auf ein erneuertes Gesuch des Alexianer-
Klosters um käufliche Überlassung eines kleinen
städtischen Terrains hinter dem Klostergarten wurde
beschlossen, daß dieser Gegenstand einstweilen zu
vertagen sei, indem sich noch nicht absehen lasse,
ob die Stadt nicht in der Folge bei etwaigen Eisen-
bahn- oder sonstigen Erft-Anlagen selbst jenes Terrain
bedürfe. a. u s....
Eintrag 6445. April 1853 Eine Mittheilung des Gemeindevorstandes zu Grimling-
hausen wird vorgelesen, welchergemäß nach einer von dem
dasigen Gemeinderathe gefaßten Beschlusse beansprucht wird, daß
die Gemeinde Neuss, welche für die an der Grimlinghauser Brückewohnenden und die Schule
zu Grimlinghausen besuchenden
Kinder hiesiger Gemeinde, seit Aufhebung des Schulgeldes
für die städtischen Elementarschulen, das Schulgeld entrichtet,
in der Folge außer diesem Schulgelde auch noch zu den
Kosten der Erbauung und Unterhaltung der Schullokalien
und Lehrerwohnungen und zu der Besoldung der Lehrer
verhältnismäßig beitragen. Gemeinderath gab nach Erörterung der Sache die Erklärung
ab, daß er zwar bereit sei, einstweilen und unter Vor-
behalt der Wiederaufhebung, auch ferner noch das Schul-
geld für die, aus hiesiger Gemeinde die Schule zu Grimling-
hausen besuchenden Kinder aus Humanitäts-Rücksichten für letztere auf die Stadt-Kasse
zu übernehmen, daß
er aber jede weitere Zubilligung ausdrücklich ab-
lehnen müsse, da jene Kinder, falls denselben die
Betheiligung an dem Unterrichte zu Grimlinghausengegen Bezahlung des Schulgeldes verwehrt
werden möchte,
die Elementarschulen in der Stadt besuchen könn-
ten, wozu dieselben auch eigentlich gehören.
a. u. s....