Eintrag 6455. April 1853Der Bürgermeister trägt vor, daß die Erft-Canal-
Gebühren für gemahlenen Gips in dem neuen Tarife
in Folge eines irrigen Vorschlags auf 2 Pf pro Centner
festgestellt seien, während es noch den hiesigen Verkehrs-
Verhältnissen zweckmäßig erscheine, daß jene Gebühr für solchen
gemahlenen Gips, welcher ausgeführt werde, wie früher
auf 1/2 Pf pro Centner beibehalten werde.
Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden,
daß die Erft-Canal-Gebühren für letztere Gips-Art
zu 1/2 Pf pro Centner erhoben werden. a. u. s....
Eintrag 6465. April 1853 Nachdem der Polizeicommissairv. Uelsen sich bereit erklärt
hat, für den Fall, daß demselben eine Wohnung beim
Polizeiamt-Lokale eingerichtet werde, an die Gemeinde
eine jährliche Miethentschädigung von fünfzig Thalern zu
zahlen, ermächtigte Gemeinderath in Bezugnahme auf seinen
Beschluß vom 18. Merz d. J. den Bürgermeister, die erforder-
lichen Kosten der baulichen Einrichtung, falls dieselben
nicht etwa durch außeretatsmäßige Einnahme disponibel
werden möchten, bei der hiesigen Sparkasse gegen 4 1/2 %
Zinsen zu negociiren & als dann die zu restituirende
Summe behufs Wiederabtragung, in dem Etat pro
1854 bereit zu stellen. Dem PolizeidienerKrebs, welcher seine Wohnung
beim Polizei-Amte zu verlassen habe, sei die übliche
Miethentschädigung zuzusichern. a. u. s....
Eintrag 6475. April 1853 Auf ein Gesuch des in den nächsten Tagen ausscheiden-
den PolizeidienerKüpper um Bewilligung einer Unter-
stützung, bewilligt Gemeinderath demselben in Rück-
sicht auf seine mißliche Lage durch den Dienstaus-
tritt, eine Unterstützung von 15 Thl. a. u. s....