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  • Eintrag 6455. April 1853Der Bürgermeister trägt vor, daß die Erft-Canal- Gebühren für gemahlenen Gips in dem neuen Tarife in Folge eines irrigen Vorschlags auf 2 Pf pro Centner festgestellt seien, während es noch den hiesigen Verkehrs- Verhältnissen zweckmäßig erscheine, daß jene Gebühr für solchen gemahlenen Gips, welcher ausgeführt werde, wie früher auf 1/2 Pf pro Centner beibehalten werde. Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß die Erft-Canal-Gebühren für letztere Gips-Art zu 1/2 Pf pro Centner erhoben werden. a. u. s....
  • Eintrag 6465. April 1853 Nachdem der Polizeicommissairv. Uelsen sich bereit erklärt hat, für den Fall, daß demselben eine Wohnung beim Polizeiamt-Lokale eingerichtet werde, an die Gemeinde eine jährliche Miethentschädigung von fünfzig Thalern zu zahlen, ermächtigte Gemeinderath in Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 18. Merz d. J. den Bürgermeister, die erforder- lichen Kosten der baulichen Einrichtung, falls dieselben nicht etwa durch außeretatsmäßige Einnahme disponibel werden möchten, bei der hiesigen Sparkasse gegen 4 1/2 % Zinsen zu negociiren & als dann die zu restituirende Summe behufs Wiederabtragung, in dem Etat pro 1854 bereit zu stellen. Dem PolizeidienerKrebs, welcher seine Wohnung beim Polizei-Amte zu verlassen habe, sei die übliche Miethentschädigung zuzusichern. a. u. s....
  • Eintrag 6475. April 1853 Auf ein Gesuch des in den nächsten Tagen ausscheiden- den PolizeidienerKüpper um Bewilligung einer Unter- stützung, bewilligt Gemeinderath demselben in Rück- sicht auf seine mißliche Lage durch den Dienstaus- tritt, eine Unterstützung von 15 Thl. a. u. s....