Band 49: Eintrag vom  5. April 1853 (Nr. 644)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Mittheilung des Gemeindevorstandes zu Grimling- hausen wird vorgelesen, welchergemäß nach einer von dem dasigen Gemeinderathe gefaßten Beschlusse beansprucht wird, daß die Gemeinde Neuss, welche für die an der Grimlinghauser Brücke wohnenden und die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder hiesiger Gemeinde, seit Aufhebung des Schulgeldes für die städtischen Elementarschulen, das Schulgeld entrichtet, in der Folge außer diesem Schulgelde auch noch zu den Kosten der Erbauung und Unterhaltung der Schullokalien und Lehrerwohnungen und zu der Besoldung der Lehrer verhältnismäßig beitragen.

Gemeinderath gab nach Erörterung der Sache die Erklärung ab, daß er zwar bereit sei, einstweilen und unter Vor- behalt der Wiederaufhebung, auch ferner noch das Schul- geld für die, aus hiesiger Gemeinde die Schule zu Grimling- hausen besuchenden Kinder aus Humanitäts-Rücksichten

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für letztere auf die Stadt-Kasse zu übernehmen, daß er aber jede weitere Zubilligung ausdrücklich ab- lehnen müsse, da jene Kinder, falls denselben die Betheiligung an dem Unterrichte zu Grimlinghausen gegen Bezahlung des Schulgeldes verwehrt werden möchte, die Elementarschulen in der Stadt besuchen könn- ten, wozu dieselben auch eigentlich gehören.

a. u. s.