Band 49: Eintrag vom  5. April 1853 (Nr. 646)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Polizeicommissairv. Uelsen sich bereit erklärt hat, für den Fall, daß demselben eine Wohnung beim Polizeiamt-Lokale eingerichtet werde, an die Gemeinde eine jährliche Miethentschädigung von fünfzig Thalern zu zahlen, ermächtigte Gemeinderath in Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 18. Merz d. J. den Bürgermeister, die erforder- lichen Kosten der baulichen Einrichtung, falls dieselben nicht etwa durch außeretatsmäßige Einnahme disponibel werden möchten, bei der hiesigen Sparkasse gegen 4 1/2 % Zinsen zu negociiren & als dann die zu restituirende Summe behufs Wiederabtragung, in dem Etat pro 1854 bereit zu stellen.

Dem PolizeidienerKrebs, welcher seine Wohnung beim Polizei-Amte zu verlassen habe, sei die übliche Miethentschädigung zuzusichern.

a. u. s.