Band 49: Eintrag vom  5. April 1853 (Nr. 645)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Bürgermeister trägt vor, daß die Erft-Canal- Gebühren für gemahlenen Gips in dem neuen Tarife in Folge eines irrigen Vorschlags auf 2 Pf pro Centner festgestellt seien, während es noch den hiesigen Verkehrs- Verhältnissen zweckmäßig erscheine, daß jene Gebühr für solchen gemahlenen Gips, welcher ausgeführt werde, wie früher auf 1/2 Pf pro Centner beibehalten werde. Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß die Erft-Canal-Gebühren für letztere Gips-Art zu 1/2 Pf pro Centner erhoben werden.

a. u. s.