Auf den Vortrag des Bürgermeisters, genehmigte Gemeinderath, daß der in der Erftuferböschung dem Thywissenschen Eigenthume gegenüber gelegene städtische Abzugskanal, somit dies durch die Regulirung des Erftufers nöthig geworden, angemes- sen verlängert werde.
actum ut supra