Auf den Vortrag des Bürgermeisters, genehmigte Gemeinderath, daß der in der Erftuferböschung dem Thywissenschen Eigenthume gegenüber gelegene städtische Abzugskanal, somit dies durch die Regulirung des Erftufers nöthig geworden, angemessen verlängert werde.
actum ut supra