Ein Gesuch des hier eingezogenen Handlungsgehülfen J. H. Hamacher wird vorgetragen, worin derselbe bittet, das von ihm zu zahlende Einzugsgeld von 30 Thl auf 20 Thl zu ermäßigen, da seine Frau hier geboren sei
[Nächste Seite] sei und nur einige Jahre auswärts gewohnt habe,. Da die Ehefrau Hamacher nur durch mehrjährige Abwesenheit von hier, während welcher sie sich in dienstlichen Verhältnissen befand, hier ihre Heimathrechte verloren hatte, so beschließt Gemeinderath, daß der g Hamacher nur das Einzugsgeld einer einzelnen Person mit 20 Thl zu entrichten haben soll.actum ut supra