Der BäckerJ. H. H. Giesen hierselbst stellt den Antrag, daß die Gemeinde ihm das Gras in der städtischen Promenade zu dem Betrage von 21 Thl., den dasselbe auch im laufenden Jahre aufgebracht habe, auf sechs Jahre in Pacht geben möge. Derselbe erwartet die Gewährung seines Gesuchs, weil früher die jährliche Pacht nur 15 Thl 25 Sgr betragen habe, und er überdies sich verpflichten wolle, das Gras zu düngen.
Der Bürgermeister wurde autorisirt, mit dem g Giesen zu unterhandeln und zu einem wo möglich höhere als dem gebotenen Pachtzinse unter dem Vorbehalt Vertrag abzuschließen, daß derselbe das Gras auf passende Weise zu düngen habe.
actum ut supra
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