Ein Gesuch von Heinr. Brauweiler um Ertheilung der Conzession zur Anfertigung von Gesuchen, Eingaben, wird dem Gemeinderath vorgelegt, damit derselbe auf Grund des § 68 der Verordnung vom 9. Februar 1849 sich darüber ausspreche, ob die Nützlichkeit und das Bedürfniß zu einer solchen Conzessionsbewilligung anerkannt werde. Gemeinderath beantwortete die gestellte Frage ablehend.
actum ut supra