Auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der JohannisJahrmarkt und der Martini-Jahrmarkt beide in diesem Jahre auf Sonntage fallen und daher zu erwägen sei, ob nicht in Ansehung der für den Sonntagsverkehr durch die neuern höheren Bestimmungen eingetretenen Beschränkungen eine Verlegung der beiden Märkte auf die folgenden Montage vorzuziehen sein dürfte, beschließt Gemeinderat in Modifikation seiner früheren Erklärung, diejenigen Jahrmärkte welche auf Sonntage fallen, in der Folge auf die nächsten Montage zu verlegen.
actum ut supra