Band 50: Eintrag vom  21. Mai 1855 (Nr. 341 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der Johannis- Jahrmarkt und der Martini-Jahrmarkt beide in diesem Jahre auf Sonntage fallen und daher zu erwägen sei, ob nicht in Ansehung der für den Sonntagsver- kehr durch die neuern höheren Bestimmungen ein- getretenen Beschränkungen eine Verlegung der beiden Märkte auf die folgenden Montage vorzu- ziehen sein dürfte, beschließt Gemeinderat in Modifikation seiner früheren Erklärung, diejenigen Jahrmärkte welche auf Sonntage fallen, in der Folge auf die nächsten Montage zu verlegen.

actum ut supra