In Folge eines Gesuchs des von Neersen zu seinen Eltern hierselbst eingezogenen geschäftlosen Wilhelm Peschges um Erlaß des Einzugsgeldes, genehmigt Gemeinderath, daß dieses Einzugsgeld in Anbetracht, daß der p Peschges geborner Neußer ist und gegenwärtig keine eigene Existenz hat, vorläufig auf ein halbes Jahr gestundet werde.
actum ut supra